Grenzüberschreitenden Banküberweisungen

In der Verordnung Nr. 2560/2001/EG über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ist festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2003 für Auslandsüberweisungen die gleichen Gebühren zu erheben sind wie für Überweisungen innerhalb der Länder der Europäischen Union. Es ist nicht einzusehen, dass für die Übertragung eines Geldbetrags von einem auf Euro lautenden Bankkonto auf ein anderes Euro-Bankkonto höhere Gebühren erhoben werden, sobald die Zahlung eine Grenze überquert. Im Eurogebiet sind die geografischen Grenzen keine Währungsgrenzen mehr.

Nach der Verordnung werden grenzüberschreitende Banküberweisungen in Euro, bei denen die IBAN und der BIC des Empfängers angegeben sind, wie inländische Überweisungen behandelt. Folglich müssen sowohl der Auftraggeber der Auslandsüberweisung als auch der Empfänger die gleichen Gebühren zahlen wie für eine Inlandsüberweisung.

Welche Bedingungen muss eine grenzüberschreitende Banküberweisung erfüllen, um wie eine Inlandsüberweisung behandelt zu werden?

 

bulletSie muss auf Euro lauten, darf den Wer von 12.500 EUR nicht überschreiten, muss an einen Empfänger in einem Mitgliedstaat der Union gerichtet sein ;
bulletauf dem Überweisungsformular des Auftraggebers müssen die IBAN und der BIC des Empfängers angegeben sein (diese Vordrucke entsprechen nicht den Vordrucken für inländische Überweisungen);
bulletder Auftraggeber zahlt die von ihm verlangte Gebühr.