Grenzüberschreitenden
Banküberweisungen
In der Verordnung Nr.
2560/2001/EG über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ist festgelegt,
dass ab dem 1. Juli 2003 für Auslandsüberweisungen die gleichen Gebühren
zu erheben sind wie für Überweisungen innerhalb der Länder der
Europäischen Union. Es ist nicht einzusehen, dass für die Übertragung
eines Geldbetrags von einem auf Euro lautenden Bankkonto auf ein anderes
Euro-Bankkonto höhere Gebühren erhoben werden, sobald die Zahlung eine
Grenze überquert. Im Eurogebiet sind die geografischen Grenzen keine
Währungsgrenzen mehr.
Nach der Verordnung werden
grenzüberschreitende Banküberweisungen in Euro, bei denen die IBAN und
der BIC des Empfängers angegeben sind, wie inländische Überweisungen
behandelt. Folglich müssen sowohl der Auftraggeber der
Auslandsüberweisung als auch der Empfänger die gleichen Gebühren zahlen
wie für eine Inlandsüberweisung.
Welche Bedingungen muss eine
grenzüberschreitende Banküberweisung erfüllen, um wie eine
Inlandsüberweisung behandelt zu werden?
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